Nebenkosten-Check & Mietrecht

Automatisierte Analyse Ihrer Nebenkostenabrechnung — mit verständlichen Erläuterungen zu Ihren Rechten als Mieter.

Die geringe Investition in unseren Service lohnt sich: Sie erhalten Transparenz, während andere Lösungen oft teuer und intransparent sind.

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Nebenkosten & Abrechnung
  • Betriebskostenumlage (§ 556 BGB): Nur gesetzlich zulässige Kosten dürfen umgelegt werden.
  • Abrechnungsfrist: 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums.
  • Prüfungsrecht: Sie dürfen alle Belege einsehen.
  • Tipp: Verspätete Abrechnungen müssen nicht bezahlt werden!
Mietvertrag & Kündigung
  • Kündigungsfrist (§ 573c BGB): 3 Monate zum Monatsende.
  • Kündigungsschutz (§ 573 BGB): Vermieter braucht berechtigtes Interesse.
  • Untermiete (§ 553 BGB): Anspruch auf Erlaubnis bei berechtigtem Interesse.
  • Tipp: Prüfen Sie Ihren Vertrag auf unwirksame Klauseln!
Kaution & Mieterhöhung
  • Kaution (§ 551 BGB): Maximal 3 Nettokaltmieten, getrennt angelegt & verzinst.
  • Mieterhöhung (§ 558 BGB): Max. 20% in 3 Jahren (15% in angespannten Märkten).
  • Modernisierung (§ 559 BGB): 8% der Kosten jährlich umlegbar.
  • Tipp: Härtefallregelung kann geltend gemacht werden!

Häufige Fehler & Rechte

  • Verwaltungskosten, Instandhaltung und Reparaturen sind nicht umlagefähig.
  • Sie haben das Recht auf Belegeinsicht (§ 556 Abs. 3 BGB).
  • Viele Nebenkostenabrechnungen sind fehlerhaft — prüfen lohnt sich!
  • Bei Mängeln: Mietminderung möglich (§ 536 BGB).
  • Schönheitsreparaturen oft unwirksam vereinbart (BGH-Rechtsprechung).

Tipps & Fristen

  • Alle Belege und Abrechnungen mindestens 3 Jahre aufbewahren.
  • Verspätete Nebenkostenabrechnung? Keine Zahlungspflicht!
  • Dokumentieren Sie Mängel immer schriftlich und mit Fotos.
  • Bei Unsicherheiten: Mieterverein oder spezialisierter Anwalt kontaktieren.

Hinweis: Diese Seite bietet keine Rechtsberatung, sondern informiert gemäß BGB, BetrKV und aktueller BGH-Rechtsprechung.
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