Wesentliches auf einen Blick
Die Nebenkostenabrechnung muss formal vollständig und fristgerecht sein. Wichtige Anforderungen sind:
- Abrechnungszeitraum & Frist: Der Abrechnungszeitraum darf 12 Monate nicht überschreiten. Die Abrechnung muss dem Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen.
- Verteilerschlüssel: Der verwendete Verteilerschlüssel ist zwingend anzugeben und zu erläutern.
- Vorauszahlungen: Geleistete Vorauszahlungen des Mieters sind auszuweisen und zu berücksichtigen.
- Aussteller: Vermieter oder Verwalter müssen als Aussteller kenntlich sein (Name, Anschrift).
Heiz- und Warmwasserkosten
Heizkosten und Kosten für Warmwasser nehmen eine Sonderstellung ein:
- Eine pauschale Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten ist grundsätzlich nicht zulässig.
- Der Vermieter ist verpflichtet, zwischen 50 % und 70 % der Heiz- und Warmwasserkosten verbrauchsabhängig abzurechnen; der Rest (30–50 %) kann über einen Verteilerschlüssel verrechnet werden.
- Eine abweichende Regelung (z. B. 100 % Verbrauchsabrechnung) kann nur vertraglich vereinbart werden.
- Für die verbrauchsabhängige Abrechnung müssen entsprechende Zähler vorhanden bzw. installiert sein.
Prüfungsschritte für Mieter
- Rechtzeitigkeit prüfen: Wurde die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt?
- Vertragliche Übereinstimmung: Sind die abgerechneten Positionen im Mietvertrag als Betriebskosten vereinbart?
- Verteilerschlüssel prüfen: Wurde für Heiz- und Warmwasserkosten der erforderliche Verbrauchsanteil angegeben?
- Vollständigkeit: Sind Gesamtkosten, auf den Mieter entfallender Anteil und der Verteilerschlüssel ausgewiesen?
- Belege anfordern: Fordern Sie die Belege vom Vermieter an und prüfen Sie einzelne Positionen auf Stimmigkeit.
Unterschied zwischen Nebenkosten und Betriebskosten
Nebenkosten im allgemeinen Sinne umfassen alle Kosten, die dem Vermieter durch Besitz, Instandhaltung und Verwaltung entstehen. Umlagefähige Nebenkosten (Betriebskosten) sind in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) abschließend aufgelistet. Zu den üblichen Umlagepositionen zählen unter anderem:
- Grundsteuer
- Wasserversorgung und Entwässerung
- Heizkosten und Warmwasser
- Heizungs- und Versorgungsanlage
- Aufzug, Straßenreinigung, Müllbeseitigung
- Gebäudereinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung
- Versicherungen, Hauswart, Gemeinschaftsantennen- / Breitbandverteilung
- Wäschepflege und sonstige im Mietvertrag konkret benannte Nebenkosten
Reparaturen gelten grundsätzlich als Instandhaltung und sind nicht umlagefähig. The Betriebskostenverordnung listet 17 Positionen; alles andere ist nur umlagefähig, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde.